Erbrecht

Verständnisvolle Betreuung und empathische Beratung

Mein Studiengang Private Wealth Management hat die Ausbildung im Erbrecht hervorragend mit Inhalten zur Unternehmensnachfolge schon zu Lebzeiten kombiniert. Selbst wenn Sie „nur“ für die Zeit nach dem Tode vorsorgen und nicht schon zu Lebzeiten übergeben wollen, halte ich aber auch hier frühzeitige Planung für wichtig. Ich zitiere eine Werbeaufschrift des Deutschen Anwaltvereins: „Entgegen landläufiger Meinung kann man sich nicht im Grabe umdrehen.“ Ich vertrete Sie daher nicht nur und erst, wenn Erbfall und womöglich Konflikt schon eingetreten sind, sondern berate und vertrete Sie gern schon vorher, damit es gar nicht zum Konflikt zwischen den Erben kommt. Ihr Wille soll umgesetzt werden. Der Erbfall an sich lässt sich leider trotz bester Vorsorge nicht vermeiden. Wenigstens sollen Sie als Erblasser dann aber das beruhigende Gefühl haben, Ihren Nachlass für Ihre Hinterbliebenen passend und gerecht nach Ihren Vorstellungen geregelt zu haben.

Hier sind zunehmend die Einflüsse des europäischen Rechts von Bedeutung – die deutsche Staatsangehörigkeit ist schon lange keine Garantie mehr, dass Ihr Nachlass nach deutschem Recht geregelt wird. Im Hinblick darauf beginne ich gerade, meine Kenntnisse aus meinem französischen Studiengang zu internationalem Privatrecht und Europarecht wieder zu aktualisieren und auch auf französisches Erbrecht den Fokus zu legen.

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Simone Hiesgen

Simone Hiesgen

Rechtsanwältin

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