Betreuungsrecht

Als Berufsbetreuer und Rechtsanwalt für Sie da

Unsere Dienstleistungen im Betreuungsrecht

  • Berufsbetreuer
  • Ergänzungsbetreuung
  • Betreuungsvollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Nachlassverwalter
  • Testamentsvollstrecker

Die Gründe, warum eine gesetzliche Betreuung notwendig sein kann, sind vielfältig. Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Rechtsanwalt Wortmann ist durch das Amtsgericht Schwelm zum Berufsbetreuer ernannt worden, d.h. dass Rechtsanwalt Wortmann eine Vielzahl von Betreuungen selbst begleitet.

Gleichzeitig wird er regelmäßig als Verfahrenspfleger in anderen Betreuungsverfahren eingesetzt, in denen seine Aufgabe darin besteht, einzelne Betreuungsmaßnahmen des Gerichts für den jeweiligen Betroffenen zu überprüfen.

Dabei handelt es sich um Betreuungsanordnungen, Maßnahmen zur geschlossenen Unterbringung oder auch Einzelmaßen während der Behandlung des Betroffenen.

Im Rahmen des Betreuungsrechts geht es zunächst um die Frage, ob eine Betreuung für die betroffene Person überhaupt notwendig ist. Dies überprüft das Gericht in solchen Fällen, in denen entsprechende Hinweise oder Anträge aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen erfolgen. Diese werden allerdings nicht immer aus sachgerechten Gründen eingereicht. Häufig wünscht daher die Person, für die eine Betreuung in Frage steht, die Bestellung eines Betreuers nicht, weil sie sich noch in der Lage fühlt, ihre Belange selbstständig zu regeln. Vom Gericht wird dann nahezu immer ein Sachverständigengutachten eingeholt.

In dem Verfahren, das auf die Anordnung der Bestellung eines Betreuers gerichtet ist, bestehen erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten des Betroffenen. Doch ohne einen rechtlichen Beistand können vorhandene Chancen oftmals nicht wahrgenommen werden.

Wurde eine Betreuung angeordnet, entstehen resultierend weitere Problemfelder: Zunächst ist zu ermitteln, für welche Aufgabenbereiche der Betreuer zuständig ist, um überprüfen zu können, ob er sich in dem ihm zugedachten Gestaltungsspielraum bewegt. Weiterhin kann auch aus Sicht eines Dritten die Abbestellung des vom Gericht benannten Betreuers oder die Berufung eines Kontrollbetreuers beantragt werden. Hier bestehen viele Variationsmöglichkeiten, die bekannt sein sollten, wenn man mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommt. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen diesbezüglich die nützlichen und erforderlichen Kenntnisse verschaffen.

Daher ist Rechtsanwalt Wortmann Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es um die Fragen rund um ein Betreuungsverfahren geht.

Christoph Wortmann

Christoph Wortmann

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Wortmann

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58332 Schwelm

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