Ermittlungen wegen WhatsApp Gruppe

Wer kennt es nicht? Man ist Mitglied diverser WhatsApp Gruppen, teils auch, obwohl man gar nicht darum gebeten hat. In vielen Fällen kennt man gar nicht alle Mitglieder einer solchen Gruppe.

In diesen Gruppen werden unterschiedlichste Bilder und Videos gepostet.

Was aber, wenn eines dieser Videos auf einmal einen strafrechtlich relevanten Hintergrund hat?

So können Videos und Bilder einen fremdenfeindlichen Hintergrund haben, einen kinderpornographischen Hintergrund oder schlicht urheberrechtlich geschützt sein.

So ist es einem unserer Mandanten ergangen, gegen den auf einmal wegen des Verdachts des Erwerbs, Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Schriften ermittelt wurde.

Hintergrund war, dass ein Mitglied einer WhatsApp Gruppe mit 30 Mitgliedern ein Video in der Gruppe postete, das einen kinderpornographischen Inhalt hatte.

Die Folge war, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen sämtliche Mitglieder der Gruppe einleitete und beim zuständigen Amtsgericht die Durchsuchung der Wohnungen und die Sicherstellung von Mobiltelefonen und PCs beantragte.

Das Amtsgericht gab dem Antrag statt und so wurde die Wohnung des Mandanten durchsucht und sämtliche Telefone und PCs sichergestellt.

Dann kam der Mandant zum Glück zu uns.

Unser erster Schritt war die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nachdem uns diese vorlag, entschlossen wir uns geminsam mit dem Mandanten, gegen den Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme vorzugehen.

Das Amtsgericht half dieser Beschwerde (erwartungsgemäß) nicht ab, so dass sich das Landgericht mit dem Fall befassen musste. Und das Landgericht hat entschieden:

Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts wird aufgehoben und die Gegenstände des Mandanten mussten unverzüglich wieder an diesen herausgegeben werden.

Das Landgericht hat klargestellt, dass die bloße Mitgliedschaft in einer WhatsApp Gruppe, in der ein Video mit kinderpornographischem Inhalt gepostet wird, für einen konkreten Tatverdacht nicht ausreicht.

Anders kann es natürlich aussehen, wenn eine Person ein Video mit bestimmten Inhalten anfordert oder sich eine Gruppe nur deswegen gebildet hat, um bestimmte Bilder und Videos auszutauschen.

Was bleibt, ist das völlige Unverständnis über Personen, die Videos und Bilder mit strafrechtlich relevantem Inhalt überhaupt besitzen und dann auch noch weiter versenden.

Schützen kann man sich gegen eine solche strafrechtliche Verfolgung als Mitglied einer WhatsApp Gruppe nur dadurch, indem das automatische Speichern von Fotos und Videos deaktiviert ist (eine Anleitung dazu finden Sie hier: https://praxistipps.chip.de/whatsapp-bilder-nicht-automatisch-speichern-so-gehts_91916).

Gleichzeitig sollte man nach Möglichkeit die Mitglieder solcher Gruppen persönlich kennen. Sollte doch mal ein Video mit strafrechtlichem Inhalt verschickt werden, rate ich dazu, dieses direkt zu löschen, die Gruppe sofort zu verlassen und eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten.

Vielen Dank für Ihr Interesse

Christoph Wortmann

Fachanwalt für Strafrecht