Jugendstrafrecht

Strafverteidiger und Pflichtverteidiger

Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?

Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 18 bis 21jährige Täter können auch noch nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Dies ist der Fall, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit in Bezug auf seine sittliche und geistige Entwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen ist. Dies ist oft der Fall, denn der Heranwachsende ist trotz Volljährigkeit in einer Übergangsphase, die ein regelkonformes Verhalten erschweren kann.

Welche Sanktionen werden im Jugendstrafrecht bei dem Verstoß gegen das BtMG verhängt?

Erziehungsmaßregeln:

Bestimmung des Aufenthaltsorts, Bestimmung in einer Familie oder Heim zu wohnen, eine Ausbildungs- od. Arbeitsstelle anzunehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen Betreuung/Aufsicht durch eine bestimmte Person (B-Helfer), Teilnahme an einem sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer Ausgleich, den Verkehr von Personen/Gast- Vergnügungsstätten zu unterlassen, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Zuchtmittel

Förmlicher Tadel als Verwarnung, Auflagen der Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung b. Verletzen, Arbeitsleistungen erbringen, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu erbringen und der Jugendarrest (Freizeitarrest (SA-MO), Dauerarrest (bis 4 Wochen).

Jugendstrafe

Wird verhängt, wenn die Schwere der Schuld und schädliche Neigungen bei dem Jugendlichen festgestellt werden. Solle Ihnen eine Jugendstrafe drohen, dann haben Sie grds. einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich übernehme – nach Absprache – Ihre Pflichtverteidigung.

Diese kann insb. drohen, wenn Sie zum Jugendschöffengericht oder Landgericht angeklagt werden.

Maßregeln zur Besserung und Sicherung / Nebenstrafen

Wir verteidigen Sie, Ihren Sohn/Ihre Tochter als Wahlverteidiger bzw. als Pflichtverteidiger. Ihre Sorgen können wir nachvollziehen. Wir sind nicht nur dafür da, Erfolge als Strafverteidiger zu erzielen, sondern binden die Eltern in das Verfahren ein.

Sie haben vom Gericht ein Schreiben bekommen, mit dem Sie aufgefordert werden, binnen einer Frist einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens / Ihrer Wahl zu benennen?

Ansonsten wird Ihnen ein Pflichtverteidiger von Amts wegen beigeordnet? Wir vertreten Sie auch im Wege der Pflichtverteidigung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns und bringen und begleiten Sie Ihren Sohn / Tochter in die Kanzlei. Wir besuchen die betroffene Person umgehend, sollte diese dem Haftrichter vorgeführt werden bzw. Untersuchungshaft drohen.

 

Christoph Wortmann

Christoph Wortmann

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Wortmann

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Schwelm

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58332 Schwelm

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