Kanzlei Wortmann gegen Alters-diskriminierung bei Krediten

Es ist eine bekannte Geschichte. Ein Rentner oder eine Rentnerin hat Ihr/sein Leben lang gut gewirtschaftet und möchte, aus diversen Gründen, noch eine Immobilie kaufen.

Obwohl genug Kapital vorhanden ist, teilweise sogar weitere Immobilien als Sicherheit angeboten werden können und Erben vorhanden sind, die im Zweifel in die Stellung eines Erblassers eintreten können, wird ein Kredit zur Finanzierung nicht gewährt.

Dies allein aus Altersgründen.

Die Logik der Kreditinstitute ist dabei genauso berechnend wie kalt. Verstirbt der Kreditnehmer, kann dieser die Zinsen nicht weiter bedienen. Kann dieser die Zinsen nicht weiter bedienen, kann das Kreditinstitut nur noch in die Vollstreckung des restlichen Vermögens des Verstorbenen gehen. Dies ist nicht nur unattraktiv, es ist auch mit Risiken verbunden, denn die Erben kennt das Kreditinstitut im Zweifel gar nicht.

Also: Wirtschaftliche Entmündigung im Alter?

Ein klares Nein. So ist zwischen den Kreditinstituten zu differenzieren, aufgrund welcher Tatsachen diese zukünftige Darlehnsnehmer ablehnen dürfen.

Erst kürzlich ist unserer Kanzlei hier ein Verhandlungserfolg gelungen. Ein regionales Kreditinstitut lehnte unseren Mandanten als Kreditnehmer zur Finanzierung einer Immobilie ab. Allein aufgrund seines Alters, obwohl unser Mandant über ausreichend Sicherheiten für die Bestellung eines Kredits verfügte.

Nach einigen Verhandlungen gelang es der Kanzlei Wortmann ein Zugeständnis des Kreditinstituts zu erreichen:

Das Kreditinstitut würde die Bonität unseres Mandanten erneut beurteilen. Und zwar ohne sein Alter zu berücksichtigen. 

Fazit:

Unter bestimmten Umständen ist die Ablehnung der Gewährung eines Kredits allein aus Altersgründen rechtswidrig.