Allgemeines Vertragsrecht
Jeder Mensch ist durch eine Vielzahl an Verträgen mit anderen Personen und/oder Unternehmen auf die eine oder andere Weise verbunden.
Hier gilt es häufig die gegenseitigen Rechte und Pflichten zunächst zu kennen und anschließend durchzusetzen. Probleme treten häufig dann auf, wenn eine der Vertragsparteien meint, mehr Rechte aus dem Vertrag geltend machen zu können, als die andere zu erfüllen bereit oder verpflichtet ist.
Außer in den bereits aufgeführten konkreten Rechtsgebieten sind wir hier in den Bereichen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Verbraucherschutzrechte, des Kreditsicherungsrechts, des Kaufrechts, der Vertriebs- und Lizenzverträge, des Leasings, der Werkverträge, des EDV-Rechts, des Post- und Telekommunikationsrechts, des Reiserechts, des Haftpflichtrechts und des Immobiliarsachenrechts tätig.
So gilt, je besser ein zukünftiger Sachverhalt in der Gegenwart vertraglich geregelt ist, desto weniger Streit wird es in der Zukunft darum geben.
Daher steht das Vertragsrecht unter dem Aspekt, „kümmern Sie sich schon heute um die Probleme von morgen.“.
Nils Buchartowski
Rechtsanwalt
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