Strafrecht

Strafverteidiger und Pflichtverteidiger

Zu dem Rechtsgebiet Strafrecht gehört:

  • das allgemeine Strafrecht
  • das Betäubungsmittelstrafrecht
  • das Kapitalstrafrecht
  • das Jugendstrafrecht
  • das Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Christoph Wortmann ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt erstinstanzlich vor Amts- und Landgerichten sowie in Rechtsmittelinstanzen. Zunehmend bildet die Beratung natürlicher wie juristischer Personen zur Vermeidung von Ermittlungs- und Strafverfahren einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit.

Wem vorgeworfen wird, gegen ein Strafgesetz verstoßen zu haben, muss befürchten, zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt zu werden.

Strafverteidigung ist der geeignete Schutz gegen willkürliche und rechtsstaatswidrige Eingriffe des Staates und seiner Organe.

Als Beschuldigter einer Straftat sollten Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger konsultieren. Bereits im Ermittlungsverfahren können sonst wichtige Verteidigungsmaßnahmen versäumt werden. Wir raten dringend davon ab, selbständig zu einer Beschuldigtenvernehmung einer Polizeibehörde zu gehen. Sie haben das Recht, dieser (Ein-)Ladung nicht nachzukommen.

Im Gegensatz zum Beschuldigten selbst, hat der Verteidiger ein Recht zur Akteneinsicht. Diese Aktenkenntnis ist in aller Regel für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich.

Nur so ist die Waffengleichheit zwischen der Anklagebehörde Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gewährt.

Rechtsanwalt Wortmann hat als Fachanwalt für Strafrecht über Jahre in vielen kleineren und größeren Strafverfahren Erfahrungen im richtigen Umgang mit den Staatsanwaltschaften und den Gerichten sammeln können.

Häufig kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an, sich gegenüber den Behörden zu äußern.

Christoph Wortmann

Christoph Wortmann

Rechtsanwalt

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